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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.1989 - 6 A 62/88   

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https://dejure.org/1989,4454
OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.1989 - 6 A 62/88 (https://dejure.org/1989,4454)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.04.1989 - 6 A 62/88 (https://dejure.org/1989,4454)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. April 1989 - 6 A 62/88 (https://dejure.org/1989,4454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HandwO § 1 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewerbebetrieb; Handwerk; Handwerksbetrieb; Überwachung; Handwerklich; Anforderungen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 409
  • GewArch 1989, 271
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.1989 - 6 A 62/88
    Wo sie durch die Ausdehnung des Betriebes nicht mehr greifen kann, liegt in aller Regel keine handwerksmäßige Betriebsform vor, so daß die mit der Eintragung in die Handwerksrolle verbundene Einschränkung der Berufsfreiheit von Verfassungs wegen nicht mehr gerechtfertigt wäre (vgl. BVerwG, GewArch 1965, 163 [164 f.] im Anschluß an BVerfGE 13, 97 [112 ff.]).
  • VGH Hessen, 20.02.1990 - 11 UE 2161/85

    Zur Abgrenzung von handwerksmäßiger und industrieller Betriebsweise in

    Wesentlich bleibt insbesondere, ob nach dem wirtschaftlichen Gesamtbild des Betriebes die handwerksmäßige oder die industrielle Betriebsweise überwiegt (vgl. zu der Abgrenzungsproblematik insbesondere: BVerwGE 58, 217 ff = GewArch 1979, 377 ff; VGH Baden-Württemberg, GewArch 1985, 338 f; OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1989, 271 und GewArch 1981, 224 ff.; Bay ObLG, DÖV 1990, 77 f., Schwarz, GewArch 1988, 1 ff).

    Weist aber ein einheitlicher Betrieb in einzelnen Arbeitsbereichen handwerksmäßige Züge auf, sind diese jedoch im Verhältnis zu der sonstigen, nicht handwerksmäßigen, industriellen Betriebsweise deutlich untergeordnet, so ist der Betrieb insgesamt regelmäßig nicht handwerksmäßig geprägt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. April 1989, GewArch 1989, 271 f).

  • VGH Bayern, 27.01.2020 - 20 CS 20.2074

    "Hergestellt in einer Metzgerei" - Verbrauchertäuschung

    Handwerksmäßig ist ein Betrieb, der sich nach seiner inneren Gestaltung im Rahmen des handwerksüblichen hält, wofür die tätige Mitarbeit des Betriebsleiters (§ 7 Abs. 1 HwO) und die Verwendung gelernter Hilfskräfte typisch sind (Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/ Feddersen, UWG, 39. Auflage 2021, § 5 Rn. 4.13; OVG Koblenz, U.v. 11.4.1989 - 6 A 62/88, NVwZ-RR 1989, 408).
  • VG Berlin, 11.09.1991 - 4 A 144.88

    Ausübung der gewerblichen Tätigkeit "Herstellung und Vertrieb von Hotel-und

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